So können wir Ihnen helfen

Wir vom Sozialverband Deutschland beraten und vertreten Sie ausschließlich auf dem Gebiet des Sozialrechts.

Dazu gehören die Bereiche:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht

Insbesondere bei Fragen betreffend

  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen

So stellen wir für Sie Anträge und legen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid ein. Außerdem vertritt der Sozialverband Deutschland seine Mitglieder in Klage- und Berufungsverfahren bis hin zum Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht.

Wir können Ihnen leider nicht helfen bei:

  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • Verbraucherschutz
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Patientenrecht
  • Vorsorgevollmachten
  • vertragliche Unfallversicherung
  • Kindergeld

Wann beraten wir?

Wir sind Montags bis Donnerstags von 8 – 12 Uhr telefonisch oder persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung für Sie da.

Eine Rechtsberatung im Rahmen des Sozialgesetzbuches findet in den Ortsverbänden nicht statt. Wohl aber bieten Ihnen ehrenamtliche Sozialberater(innen) in begrenztem Umfang ihre Hilfe an. Diese ehrenamtlichen Berater(innen) finden Sie nachfolgend aufgelistet:

Liste der ehrenamtlichen SozialberaterInnen

Wen beraten wir?

Wir beraten unsere Mitglieder - werden Sie Mitglied.

  • Wir sind ein gemeinnütziger Verband und setzen uns für alle ein, die zu uns gehören.
  • Gemeinsam sind wir stark.
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